Finden Sie schnell verglasung für balkon für Ihr Unternehmen: 3 Ergebnisse

Balkonbrüstungsbleche

Balkonbrüstungsbleche

Brüstungsbleche hergestellt aus Edelstahlblech Blechoberfläche geschliffen, perlgestrahlt oder III C Qualität. Ecken bei Versteifungsabbug sauber verschweißt und verschliffen, Brüstungsbleche pflegeleicht und über Jahre verwitterungsbeständig, Motiv im Brüstungsblech frei nach Ihren Wünschen mit Lasertechnik gestaltbar, Außen Kontur frei nach Ihren Wünschen mit Lasertechnik gestaltbar, Brüstungsbleche auch für Sanierungen einsetzbar, Befestigungsbohrungen nach Ihrem Bedarf ausführbar, Flexibel einsetzbar, elegant und zeitlos schön
Französisches Balkongeländer aus Edelstahl - Modell "Royal"

Französisches Balkongeländer aus Edelstahl - Modell "Royal"

Unser Französisches Balkongeländer aus Edelstahl ist bestens geeignet als Absturzsicherung an Fenster und Fenstertüren. Besser bekannt als Fenstergitter werden die Geländer aus Edelstahl am Haus montiert. Aber nicht nur als Absturz- und Einbruchsicherung werden Französische Balkongeländer verwendet, sondern Sie dienen auch als Hausschmuck und verleihen jedem Haus das gewisse Etwas. Geländerausführung: Handlauf: Edelstahlrohr Ø 42,4 x 2 mm geschliffen mit 6 Endkappen (gerade oder gewölbt oder kugelform)
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztüren sind gemäß Definition der DIN 4102-5 und DIN EN 1634-1 selbstschließende Abschlüsse, die dazu bestimmt sind, im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden oder Decken zu verhindern. Brandschutzverglasungen sind gemäß der Definition der DIN 4102-13 und DIN EN 1364-1 Bauteile, die aus einem Rahmen, einem oder mehreren lichtdurchlässigen Elementen sowie Halterungen und vom Systemhersteller vorgeschriebenen Dichtungen und Befestigungsmitteln bestehen. Sie sollen im Brandfall ihrer Feuerwiderstandsdauer entsprechend die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern. Die Feuerschutzabschlüsse müssen nach DIN 4102, DIN EN 1634 oder DIN EN 1364 geprüft und vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) allgemein bauaufsichtlich zugelassen werden. Die brandschutztechnische Eignung der Feuerschutzabschlüsse muss durch Verwendbarkeitsnachweise und Übereinstimmungsnachweise belegt werden.